1. Allgemeines
1 Für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, die nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten ferner für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2 Abweichende Bedingungen des Vertragspartners (nachfolgend "Auftraggeber"), die die BrennerMedien GmbH (nachfolgend "BrennerMedien" oder "Anbieter") nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3 Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäftsbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Augsburg, Deutschland. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Dies gilt nicht für Verbraucher.
6 Durch die Rechnungsstellung erkennt der Auftraggeber diese AGB an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
7 Diese AGB sind gültig ab 27. März 2026 (letzte Aktualisierung: 27. März 2026) und ersetzen alle früheren Fassungen der AGB von BrennerMedien.
8 Die für KI-generierte Audioproduktionen eingesetzten Stimmen beruhen auf gesonderten Lizenzverträgen zwischen BrennerMedien und den jeweiligen Sprecherinnen und Sprechern. Die Regelungen zu KI-generierten Produktionen in diesen AGB ergänzen sich mit diesen Lizenzverträgen. Im Zweifel hat der spezielle Lizenzvertrag Vorrang.
2. Auftragserteilung, Auftragsannahme und Termine
1 Aufträge sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2 Es besteht ausschließlich ein Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde als Wiederverkäufer (Agentur, etc.) fungiert.
3 Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt können vom Auftraggeber bestellte und abgenommene Lieferungen und Leistungen von uns berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
4 Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigen. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können von uns die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
5 Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir berechtigt auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6 Die Aussprache der angelieferten Texte orientiert sich an den Richtlinien des deutschen Dudens. Sollten Worte, Begriffe, Firmen- oder Eigennamen sowie Fremdwörter oder Satzzeichen im Text enthalten sein, welche von diesen Vorgaben abweichen, so verpflichtet sich der Auftraggeber dies vorab mitzuteilen. BrennerMedien übernimmt für phonetischer Fehler, welche mangels entsprechender Absprache entstanden sind, keine Haftung. Selbiges gilt für den Fall, dass die angelieferten Texte Druck-, Grammatik-, Rechtschreib- oder Syntaxfehler enthalten.
7 Mit dem Kauf als Gast stimmt der Auftraggeber der automatischen Erstellung eines Benutzeraccounts zu. Dieser wird für den Bestellablauf sowie Auslieferung der Produktion benötigt. Nach erfolgter Auslieferung der Produktion kann der Account auf Wunsch des Auftraggebers unwiderruflich, inkl. aller personenbezogener Daten, gelöscht werden.
3. Rechtefreigabe
1 Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, fertige Produktionen als Demomaterial an Kunden zu versenden, bzw. im Internet bereitzustellen.
2 Der Auftraggeber erteilt BrennerMedien das Recht, seinen Namen für Marketing- bzw. Promotionzwecke zu verwenden. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, so hat er dies schriftlich mitzuteilen.
3a. Besondere Bestimmungen für KI-generierte Audioproduktionen
1 Bei über unsere Onlineplattformen erzeugten Audioproduktionen handelt es sich um vollautomatisch erstellte, KI-generierte Inhalte. Diese werden auf Grundlage der vom Auftraggeber eingegebenen Texte sowie der gewählten Stimmen und Parameter erzeugt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Aussprache, Intonation oder ständige Reproduzierbarkeit des Ergebnisses besteht nicht.
2 Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Texte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Firmennamen, Fachbegriffe, Fremdwörter, Eigennamen, Telefonnummern und sonstige Angaben, die für die Generierung relevant sind.
3 Systembedingt kann es zu geringfügigen Abweichungen, Betonungs- oder Aussprachevarianten kommen. Diese stellen keinen Mangel dar und begründen weder einen Anspruch auf Nachbesserung noch auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
4 Die KI-Ausgabe kann vom Auftraggeber vor Erwerb beliebig oft kostenfrei probegehört werden. Mit dem Erwerb/Download bestätigt der Auftraggeber, die Audioproduktion zuvor geprüft zu haben. Reklamationen nach erfolgtem Kauf sind ausgeschlossen.
5 Die Generierung erfolgt unter Nutzung externer technischer Dienstleister (z. B. KI- und Text-to-Speech-Systeme). Eine Verarbeitung der eingegebenen Daten durch diese Drittdienste erfolgt ausschließlich zur Leistungserbringung. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Inanspruchnahme dieser Drittsysteme einverstanden.
6 Der Auftraggeber erhält an KI-generierten Audioproduktionen ein einfaches Nutzungsrecht gemäß Ziffer 14. Weitergehende Nutzungen, insbesondere Weiterverkauf, öffentliche Weitergabe oder Nutzung in KI-Trainingssystemen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BrennerMedien.
7 Erworbenes Guthaben für KI-generierte Audioproduktionen ist ab dem Kaufdatum für die Dauer von zwölf Monaten gültig und verfällt nach Ablauf dieser Frist ersatzlos. Eine Erstattung, Auszahlung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen zur Gültigkeitsdauer bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch BrennerMedien und sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Mündliche Abreden sind in jedem Fall unverbindlich.
8 Die Nutzung von KI-generierten Audioproduktionen zu folgenden Zwecken ist strikt untersagt und führt zur sofortigen Sperrung des Zugangs sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz: (a) Täuschung oder Identitätsmissbrauch, insbesondere Deepfakes, Phishing oder Nachahmung realer Personen in betrügerischer Absicht; (b) Politische Propaganda, Wahlwerbung oder politische Positionierung; (c) Extremistische, rassistische, diskriminierende oder hassfördernde Inhalte; (d) Pornografische, erotische oder jugendgefährdende Inhalte; (e) Inhalte, die Gewalt, Selbstverletzung oder Suizid fördern oder verherrlichen; (f) Hochrisiko-Anwendungen nach der EU-KI-Verordnung (z. B. Echtzeit-Biometrie). Der Auftraggeber stellt BrennerMedien von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund solcher Nutzungen entstehen. Für jeden Verstoß gegen diese Nutzungsbeschränkungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR fällig, vorbehaltlich höherer Schadensersatzansprüche.
9 Der Anbieter haftet nicht für unvorhersehbare Fehler in der Sprachsynthese (sog. KI-Halluzinationen), bei denen die KI Wörter, Laute oder Betonungen generiert, die nicht im Quelltext enthalten waren oder deren Sinn entstellen. Die Haftung für mittelbare Schäden oder Reputationsschäden, die durch die automatisierte Ausspielung solcher Inhalte entstehen, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. BrennerMedien stellt ausschließlich die technische Infrastruktur zur Generierung der Inhalte bereit und ist nicht als inhaltlicher Anbieter oder Herausgeber der erzeugten Inhalte anzusehen. BrennerMedien ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber generierten Inhalte aktiv zu überwachen oder nach möglichen Rechtsverstößen zu durchsuchen.
10 Sofern der Auftraggeber eine konventionelle Studio-Aufnahme (Echt-Aufnahme) bucht, kann BrennerMedien nach eigenem Ermessen eine KI-generierte Version derselben Vorlage als kostenloses Service-Backup zur Verfügung stellen. Dieses Backup dient ausschließlich der Überbrückung von Lieferzeiten oder der sofortigen Verfügbarkeit außerhalb der Geschäftszeiten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Qualität oder eine manuelle Korrektur dieses kostenlosen Backups besteht nicht.
11 Die vom Auftraggeber eingegebenen Texte werden ausschließlich zur Erstellung der bestellten Audioproduktion verarbeitet. Eine Nutzung zu Trainingszwecken anderer KI-Systeme erfolgt nicht. Externe Dienstleister werden gemäß Art. 28 DSGVO im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverträgen beauftragt. Details regelt die Datenschutzerklärung von BrennerMedien.
12 BrennerMedien behält sich vor, KI-generierte Audiofiles technisch zu markieren (z. B. durch digitale Wasserzeichen oder Metadaten), um die Herkunft als synthetische Stimme nachzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte bei der Verwendung der Audiofiles gegenüber seinen Endkunden eigenverantwortlich zu prüfen und umzusetzen.
3b. Besondere Bestimmungen für den Einspielservice
1 BrennerMedien bietet einen Einspielservice an, bei dem fertige Audioproduktionen auf das vom Auftraggeber benannte Zielsystem (z. B. Mobilfunk-Mailbox, Sprachbox, FRITZ!Box, VoIP-System oder vergleichbare Telefonanlagen) übertragen werden. Gegenstand des Einspielservices ist ausschließlich das technische Einspielen der Audioinhalte. Ein bestimmter Erfolg im Sinne der späteren Hörbarkeit bei eingehenden Anrufen oder im Live-Betrieb wird nicht geschuldet.
2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung erforderlichen Daten vollständig und korrekt bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere: (a) die korrekte Zielrufnummer; (b) den gültigen Mailbox-PIN oder sonstige Zugangscodes; (c) den Netzbetreiber/Provider (z. B. Telekom, Vodafone, o2); (d) den Systemtyp (Handy-Mailbox, FRITZ!Box, VoIP etc.); (e) ggf. weitere Zugangsdaten (SIP-Credentials, Admin-Passwörter). Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Zugangsdaten gültig und funktionsfähig sind, keine Sperren, Weiterleitungen oder Einschränkungen bestehen, ein Zugriff auf das Zielsystem technisch möglich ist und er berechtigt ist, diese Daten an BrennerMedien zu übermitteln.
3 BrennerMedien stellt dem Auftraggeber detaillierte Anleitungen zur Ermittlung der erforderlichen Zugangsdaten bereit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Anleitungen vor Auftragserteilung zu lesen und die Angaben entsprechend zu prüfen. Fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Angaben gehen ausschließlich zulasten des Auftraggebers.
4 BrennerMedien führt maximal drei (3) Einspielversuche durch. Als Einspielversuch gilt jeder technisch durchgeführte Versuch, unabhängig davon, ob dieser aufgrund von falschen Zugangsdaten, Nichterreichbarkeit des Zielsystems, technischen Einschränkungen auf Kundenseite, Provider-seitigen Sperren oder sonstigen Gründen erfolgreich ist oder nicht. Fehlversuche, die auf fehlerhaften Angaben des Auftraggebers beruhen, werden vollständig angerechnet. Nach dem dritten Versuch gilt die Leistung als beendet.
5 Sollte der Einspielservice nach drei Versuchen nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, ist eine erneute Beauftragung durch kostenpflichtige Neubestellung erforderlich. Ein Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder kostenfreie Wiederholung besteht nicht, sofern die Ursache für das Scheitern nicht nachweislich im alleinigen Verantwortungsbereich von BrennerMedien liegt. Bei Abbruch durch den Auftraggeber bleibt der volle Preis fällig.
6 Die Leistung gilt als vollständig erbracht, sobald BrennerMedien nachweisen kann, dass die Audioproduktion erfolgreich in das Zielsystem eingespielt wurde. Als Nachweis gelten insbesondere: der direkte Anruf der vom Provider bereitgestellten Mailbox-Direktrufnummer mit Bestätigung der eingespielten Ansage, die erfolgreiche Verbindung und Durchführung des Einspielvorgangs, eine technische Bestätigung innerhalb des Zielsystems oder eine Dokumentation des Einspielprozesses (z. B. Protokoll, Screenshot, Audio-Check). Mit diesem Nachweis ist die vertraglich geschuldete Leistung vollständig erfüllt.
7 BrennerMedien übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung und keine Haftung dafür, dass die eingespielte Ansage: (a) bei eingehenden Anrufen tatsächlich abgespielt wird; (b) im gewünschten Kontext oder zur erwarteten Zeit hörbar ist; (c) dauerhaft aktiv bleibt. Dies liegt ausschließlich im Einflussbereich des jeweiligen Telekommunikationsanbieters, der Telefonanlage oder sonstiger Drittsysteme. Reklamationen, die sich auf die Wiedergabe der Ansage im laufenden Betrieb beziehen, sind ausgeschlossen.
8 BrennerMedien haftet nicht für: (a) Fehlfunktionen oder Einschränkungen von Mailboxen, Sprachboxen oder Telefonanlagen; (b) Änderungen durch Netzbetreiber oder Drittanbieter (z. B. PIN-Änderungen, System-Updates, Sperrungen); (c) technische Inkompatibilitäten; (d) nachträgliche Veränderungen oder Überschreibungen der Ansage durch den Auftraggeber, den Provider oder Dritte. Der Auftraggeber stellt BrennerMedien vollständig frei von Ansprüchen Dritter (z. B. Provider, Netzbetreiber), die im Zusammenhang mit der Datenübermittlung oder dem Einspielvorgang entstehen.
9 Mailbox-PINs, Zugangsdaten und sonstige Credentials werden ausschließlich zum Zweck der Einspielung verarbeitet und nach erfolgreicher Durchführung oder endgültigem Abschluss des Auftrags innerhalb von 7 Tagen gelöscht. Details regelt die Datenschutzerklärung von BrennerMedien.
10 BrennerMedien spielt Ansagen in bestmöglicher Qualität ein und setzt hierfür ein speziell entwickeltes Verfahren ein. Gleichwohl ist die Audioqualität auf einer Mailbox oder Telefonanlage technisch bedingt stets geringer als die Qualität der ursprünglichen Studioproduktion. Dies liegt in der Natur der Telefonie (z. B. Kompression durch den Netzbetreiber, eingeschränkte Bandbreite, Codec-Umwandlung) und stellt keinen Mangel und keinen Reklamationsgrund dar.
11 Für den Einspielservice besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um eine nach Kundenspezifikation erbrachte personenbezogene Dienstleistung handelt.
4. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
1 Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte evtl. eingereichter Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
5. Gewährleistung, Haftung und Rückgaberecht
1 Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware umgehend zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Danach geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
2 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
3 Bei einem von uns zu vertretenden Mangel der gelieferten Sache sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Auftraggeber die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu.
4 Weitergehende Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernehmen wir keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
5 Für Schäden aus Verzug und Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten haften wir nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind.
6 Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
7 Alle uns übergebenen Vorlagen werden von uns sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
8 Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten.
9 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
10 Für KI-generierte Audioproduktionen besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Dem Auftraggeber steht vor dem Kauf eine unbegrenzte kostenfreie Vorhörfunktion zur Verfügung. Mit dem Kauf/Download erkennt der Auftraggeber die Leistung als geprüft an. Eine Reklamation aufgrund von Aussprache, Betonung, Stimmlage, Intonation oder sonstigen subjektiven Eindrücken ist ausgeschlossen.
11 Der Auftraggeber stellt BrennerMedien vollständig frei von Haftungsansprüchen Dritter (insbesondere Sprechern, Rechteinhabern, Persönlichkeitsrechtsinhabern) im Zusammenhang mit: (a) der inhaltlichen, phonetischen oder rechtlichen Qualität von KI-generierten Audioproduktionen; (b) der Erkennbarkeit oder Nicht-Erkennbarkeit des KI-Charakters; (c) der vertragskonformen oder vertragsfremden Nutzung durch den Auftraggeber; (d) Inhalten, die der Auftraggeber in den KI-Generator eingegeben hat. Diese Freistellung gilt unabhängig von Verschulden und umfasst alle erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Vergütung
1 Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte, Preise vereinbart.
2 Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Geschäftssitz Augsburg inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich Verpackung und sonstiger Kosten.
3 Für nachträgliche Änderungen, d. h. nach unserer Auftragsannahme, behalten wir uns eine zusätzliche Gebühr vor.
4 Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber halten wir uns die Forderung einer Aufwandsentschädigung vor.
5 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von BrennerMedien gelieferten Audioproduktionen nach Erhalt der Rechnung unverzüglich bezahlt werden. Die maximale Frist nach Rechnungsstellung beträgt 14 Tage. Bei Erstbestellern erfolgt die Bezahlung – soweit nicht anderweitig vereinbart – via Vorkasse. Ab der 2. Bestellung ist die Rechnungsstellung als Alternative möglich.
6 Rücklastschriften werden generell mit einer Gebühr von 15,00 Euro berechnet.
7 Bei nicht fristgerechter Bezahlung ist BrennerMedien berechtigt, Arbeiten einzustellen bzw. Leistungen zurückzuhalten. Dies gilt auch für den Fall, dass Forderungen eines anderen Unternehmens der BrennerMedienGruppe nicht beglichen wurden (z.B. coolcoders GmbH) - selbst dann, wenn der Auftraggeber ein Schwesterunternehmen des Endkunden ist.
8 Bei KI-basierten Audioproduktionen orientiert sich die Aussprache ausschließlich an der algorithmischen Verarbeitung der eingegebenen Texte. Abweichungen von den Erwartungen des Auftraggebers stellen keinen Mangel dar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die generierte Audioproduktion vor dem Kauf mittels der kostenfreien Vorhörfunktion zu prüfen.
7. Agenturprovision
1 Grundsätzlich sind alle Preise AE-fähig. Voraussetzung: Die Agentur fungiert als Wiederverkäufer und erbringt einen Nachweis über die Dienstleistung der Beratung des Kunden.
2 Das Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen Agentur und Anbieter zustande. Die Agentur übernimmt das volle Risiko eines evtl. Forderungsausfalles gegenüber dem Endkunden.
3 Bei erstmaliger Auftragserteilung ist der Handelsregisterauszug / die Gewerbeanmeldung der Agentur vorzulegen.
8. Versand
1 Erfüllungsort ist Augsburg.
2 Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
3 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
4 Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen unserer Unternehmensräume, trägt der Auftraggeber die Gefahr für die Ware. Der Gefahrübergang auf den Auftraggeber erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen.
5 Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber.
9. Eigentumsvorbehalt
1 Alle gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bleibt die Ware unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
2 Die Forderungen des Vertragspartners aus etwaiger Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Hälfte des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
3 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
10. Zahlungsbedingungen
1 Die Zahlung erfolgt bei der ersten Bestellung via Vorkasse. Bei Selbstabholung hat Barzahlung zu erfolgen. Bei Nachnahmelieferungen entstehen derzeit zusätzliche EUR 5,80 Nachnahmegebühr. Wird die Annahme der Nachnahme verweigert, so erheben wir eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 23,20 Euro. Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt. Eine Bezahlung auf Rechnung ist erst ab der 2. Bestellung möglich.
2 Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden. Alle Produkte und Erzeugnisse der Firma BrennerMedien müssen binnen 14 Werktagen überwiesen / bezahlt werden.
3 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4 Bei Zahlungsverzug werden alle offen stehenden, ferner alle nicht fälligen oder gestundeten Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Bei Teillieferungen/Teilleistungen berechtigt der Verzug den Verkäufer/Unternehmer zur Verweigerung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Menge/Leistungen ohne Entstehen einer Schadensersatzverpflichtung.
5 Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind.
6 Zurückbehaltungsrechte können nur im Rahmen desselben Rechtsverhältnisses vom Auftraggeber geltend gemacht werden.
7 Ansprüche gegen uns sind nicht abtretbar.
11. Abrechnung Genehmigungen und Änderungen
1 Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Wir können bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition uns gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen.
2 Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.
12. Handelsbrauch und Copyright
1 Im kaufmännischen Verkehr gelten die üblichen Handelsbräuche (z. B. keine Herausgabepflicht von Rohmaterial, welches zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt wurde), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
2 Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftliche vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
13. Daten und Auftragsunterlagen des Auftraggebers sowie Datenverarbeitung
1 Die von uns aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung in unserem Hause gespeichert.
2 Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch uns für Beschädigung oder Verlust egal aus welchem Grund ist ausgeschlossen.
3 Der Versand von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt.
14. Lizenzen
1 Der Kunde erhält die Lizenz zur Benutzung der Audioproduktionen erst durch die vollständige Begleichung der Rechnung. Wird die Produktion zuvor eingesetzt, verstößt der Kunde gegen geltendes Recht. In diesem Fall behält sich BrennerMedien ausdrücklich Schadensersatzforderungen vor. Etwaige weitere Forderungen Dritter bleiben vorbehalten.
2 Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde mit Rechnungsbegleichung das Recht zur zeitlich unbegrenzten Nutzung der Produktionen in Zusammenhang mit einem Unternehmen und dem vorher vereinbarten Verwendungszweck. Weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch BrennerMedien.
3 Die von uns angefertigten Audioproduktionen sind nur für legale Einsatzzwecke zu verwenden. Für etwaige, durch andere Einsatzzwecke entstandene Schäden, behält sich BrennerMedien rechtliche Schritte bzw. Schadensersatzansprüche vor.
4 Ausdrücklich ausgeschlossen ist der Weiterverkauf der beim Anbieter erworbenen Produkte und Nutzungslizenzen (Ausnahme: Agenturen). Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe geahndet.
5 Sollte eine Agentur ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist BrennerMedien berechtigt, den Endkunden darüber zu informieren (vgl. Ziffer 1 & 2).
6 Bei KI-generierten Audioproduktionen erwirbt der Auftraggeber ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung in Trainings- oder Sprachmodellen ist ohne schriftliche Zustimmung von BrennerMedien unzulässig.
7 Sämtliche für KI-generierte oder sprecherbasierte Audioproduktionen eingesetzten Stimmen beruhen auf gesonderten Lizenzverträgen zwischen BrennerMedien und den jeweiligen Sprecherinnen und Sprechern. Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich die in diesen AGB beschriebenen Nutzungsrechte an den fertigen Audioproduktionen, nicht jedoch Rechte an den zugrunde liegenden Stimmen, KI-Modellen, Trainingsdaten oder deren Technologie. Jede eigene Nutzung der Stimmen oder KI-Modelle – insbesondere Voice-Cloning, Reverse-Engineering, Extraktion, Dekompilierung oder Training eigener KI-Systeme – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BrennerMedien unzulässig und begründet Schadensersatzpflicht. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Rechte gegenüber den Sprechern oder deren Stimmen.
8 BrennerMedien behält sich vor, einzelne KI-Stimmen jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu nehmen. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit einer bestimmten Stimme besteht nicht. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der zugrunde liegende Lizenzvertrag mit einem Sprecher endet.
9 BrennerMedien ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen: (a) vom Auftraggeber generierte Inhalte zu sperren oder zu löschen; (b) die Nutzung einzelner Funktionen oder Stimmen einzuschränken; (c) Benutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren. Dies gilt insbesondere bei Verdacht auf rechtswidrige, vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung.
15. Besondere Bestimmungen für den Audiokonverter
1 BrennerMedien stellt ein Online-Tool zur automatisierten Konvertierung von Audiodateien in verschiedene technische Zielformate zur Verfügung (nachfolgend „Audiokonverter"). Die Verarbeitung erfolgt vollständig automatisiert und ohne inhaltliche Prüfung der hochgeladenen Dateien. Der Audiokonverter kann in begrenztem Umfang ohne Registrierung genutzt werden. Ab einer bestimmten Nutzungsintensität ist die Erstellung eines kostenfreien Kundenkontos erforderlich. BrennerMedien ist berechtigt, Nutzungslimits, Funktionsumfang und Zugangsbeschränkungen jederzeit anzupassen.
2 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Dateien, die er zum Zweck der Konvertierung hochlädt. Er sichert zu, dass er über alle erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an diesen Dateien verfügt, keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden, die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und die Dateien keine Viren, Malware oder schädlichen Code enthalten. Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung der hochgeladenen Dateien durch BrennerMedien findet nicht statt.
3 Es ist untersagt, Dateien hochzuladen oder zu verarbeiten, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen, strafbare, beleidigende, diskriminierende oder sonst rechtswidrige Inhalte enthalten oder deren Upload der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen dient. BrennerMedien ist berechtigt, entsprechende Inhalte ohne Vorankündigung zu löschen und den Zugang zum Tool oder das Kundenkonto ohne Angabe von Gründen zu sperren.
4 BrennerMedien übernimmt keine Gewährleistung für: (a) die technische Fehlerfreiheit der Konvertierung; (b) die vollständige oder verlustfreie Umwandlung von Dateien; (c) eine bestimmte Klangqualität, Bitrate oder Formatkompatibilität des Ergebnisses; (d) die dauerhafte Verfügbarkeit des Dienstes. Systembedingte Qualitätsverluste (z. B. durch Kompression bei Formatwechseln, Anpassung von Samplerate oder Bittiefe) stellen keinen Mangel dar. Eine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust der hochgeladenen Originaldateien oder der konvertierten Zieldateien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, selbst Sicherungskopien seiner Daten vorzuhalten.
5 Der Auftraggeber stellt BrennerMedien von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die im Zusammenhang mit den vom Auftraggeber hochgeladenen, verarbeiteten oder konvertierten Dateien geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere urheberrechtliche Ansprüche, persönlichkeitsrechtliche Ansprüche, markenrechtliche Ansprüche sowie sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit den hochgeladenen Inhalten. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
6 Hochgeladene und konvertierte Dateien werden auf den Servern von BrennerMedien lediglich temporär für den Prozess der Konvertierung und den anschließenden Download zwischengespeichert. BrennerMedien ist berechtigt, diese Daten nach einem angemessenen Zeitraum ohne Vorankündigung unwiderruflich zu löschen. Ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung oder wiederholten Download besteht nicht. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte und keine Nutzung der hochgeladenen Dateien zu Trainingszwecken oder sonstigen eigenen Zwecken. Details regelt die Datenschutzerklärung von BrennerMedien.
7 BrennerMedien ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen: (a) Uploads zu blockieren oder hochgeladene Dateien zu löschen; (b) den Zugriff auf den Audiokonverter einzuschränken; (c) Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren – insbesondere bei Verdacht auf missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung.